Kauf und Liquidation von inaktiven Gesellschaften
Wollen Sie Ihre Aktiengesellschaft oder GmbH loswerden? Benötigen Sie Unterstützung bei der Liquidation?
Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und sind im Handelsregister eingetragen. Um die Gesellschaft zu liquidieren, muss die Generalversammlung zuerst einen Auflösungsbeschluss fällen, der öffentlich beurkundet wird. Nach der Publikation der Auflösung muss ein Schuldenruf dreimal im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert werden. Die Liquidation wird durch einen Liquidator durchgeführt; sie umfasst:
- den Verkauf der Aktiven und die Tilgung von Schulden
- die Beendigung von Verträgen
- den Abschluss der Buchhaltung
- die Einreichung von Steuererklärungen
- die Abmeldung bei der Eidg. Steuerverwaltung (z.B. Mehrwertsteuer) sowie der AHV-Ausgleichskasse
Wir übernehmen und liquidieren Ihre inaktive Aktiengesellschaft oder GmbH.